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Tierkauf

Vermisste Tiere

 

 

Was tun, wenn ein Tier vermisst wird?

Der Kanton Bern hat seit dem 1. Juli 2005 die Meldestelle für Findeltiere nach den Vorgaben des Zivilgesetzbuches eingerichtet.Der Förderverein Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ nimmt während 24 Stunden und 365 Tagen Meldungen von gefundenen und entlaufenen Tieren entgegen, bearbeitet diese und nimmt den Abgleich der Daten vor.

 

Ein Tier gefunden/ zugelaufen?

Finderinnen und Finder sind gemäss Zivilgesetzbuch verpflichtet, den Fund bei der kantonalen Meldestelle (STMZ) anzuzeigen. Die Meldung kann rund um die Uhr telefonisch unter der Nummer 0848 567 567 oder online unter der Internetadresse www.gefundene-tiere.ch erfolgen. Gefundene Tiere werden im Internet unter http://gefunden.tierschutz.ch publiziert.

 

Ein Tier entlaufen?

Vermisste Tiere können ebenfalls rund um die Uhr der Schweizerischen Tiermeldezentrale gemeldet werden, entweder telefonisch unter 0848 567 567 oder online unter der Internetadresse www.entlaufene-tiere.ch. Vermisste Tiere werden im Internet unter http://www.tierdatenbank.ch/cms/tiermeldesystem/vermisst.html publiziert. Personen, welche ein Tier vermissen, wird empfohlen, regelmässig die Liste der Findeltiere zu konsultieren.

 

Mikrochip-Pflicht

Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde - es gibt keine Ausnahme - mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und bei der Heimtierdatenbank ANIS registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.

 

 

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